Die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge, eine öffentlich-rechtliche Stiftung des Bundes mit Sitz in Bonn, hat den Zweck, die in § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden (Häftlingshilfegesetz, HHG) genannten Personen durch Gewährung von Unterstützungsleistungen gem. § 18 HHG und Beratung zu fördern und Unterstützungsleistungen gemäß § 18 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) an nach Maßgabe dieses Gesetzes Berechtigte zu gewähren.