Der ambulante Soziale Dienst (aSD) ist an jedem Sitz eines Landgerichts eingerichtet. Er umfasst die Fachbereiche Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe. Deren Aufgaben werden von diplomierten Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeitern oder Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen wahrgenommen.